Qualität beginnt bei den Rohstoffen. Nur wenn das Futter einwandfrei ist, sind die Tiere gesund, leistungsfähig und liefern hochwertiges Fleisch. Deshalb legen die Schweizer Geflügelproduzenten grossen Wert auf das richtige Futter - ein Qualitätsmerkmal der Schweizer Poulets. Je nach Rasse, Alter und Haltungsart wird es massgeschneidert zusammengesetzt. Durch die Hygienisierung des Futters werden krank machende Keime ausgeschaltet. Eine hochwertige Futterzusammensetzung ist auch für die Umwelt wichtig, weil dank günstiger Futterverwertung weniger Mist anfällt. Die Geflügelproduzenten setzen auf inländisches Getreide - und sind damit zu wichtigen Partnern für die übrige Landwirtschaft geworden.
Obschon das Huhn, im Vergleich zum vegetarischen Rindvieh, ein Allesfresser ist, wurde in der Schweiz schon ab 1996 für Labelprodukte, sowie für den grössten Teil der konventionellen Geflügelproduktion, freiwillig auf Beimischung von Tiermehl verzichtet und durch pflanzliche Eiweisse ersetzt. Das generelle Tier- und Fleischmehlverbot in der schweizerischen Nutztierfütterung wurde auf den 1. Januar 2001 für alle Tierkategorien in Kraft gesetzt. Dieses Verbot schrieb lediglich vor, was in der Geflügelproduktion längst befolgt wurde.
In Sachen Lebensmittelsicherheit waren die Schweizer Geflügelproduzenten Pioniere: Bereits seit 1999 werden den Futter keine antibiotischen Leistungsförderer mehr beigemischt.
Futterbedarf
Mastgeflügel stellen hohe Anforderungen an die Nährstoffkonzentration des Futters. Das Futter ist hauptsächlich aus Weizen, Mais, Sojaschrot und anderen pflanzliche Eiweisstägern zusammengesetzt. Eine ausgewogene Mischung der verschiedenen Komponenten im Futter ist sehr wichtig und wird stehts nach neusten Erkenntnissen zusammengestellt. Frisches, sauberes Trinkwasser ist für eine optimale Entwicklung der Tiere zwingend.
Die rechtlichen Grundlagen
- Artikel 158-165 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998
- Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung) vom 26. Oktober 2011.
- Futtermittelbuch-Verordnung vom 26. Oktober 2011